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Willkommen

Die Advokatur Lachen begleitet Sie bei Gesellschaftsgründungen und -änderungen sowie weiteren notariell zu beurkundenden Geschäften wie Ehe- und Erbverträgen oder Vorsorgeaufträgen. Wählen Sie unten den gewünschten Auftrag aus; unsere Anwältinnen und Anwälte übernehmen die rechtliche Ausgestaltung und alle notwendigen Schritte beim Handelsregister oder anderen Behörden.

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Aktiengesellschaft (AG)
Gründung
Statutenänderung
Demnächst
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gründung
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Statutenänderung
Demnächst
🤝 Vertreten durch ein Treuhandbüro

Kontaktdaten

Damit wir Sie im Verlauf des Gründungsverfahrens erreichen können.

Ihre Angaben
Falls Sie noch keinen Kontakt zu uns hatten, kümmern wir uns gerne um die Betreuung.

Die Gesellschaft

Grundlegende Angaben zur zu gründenden Aktiengesellschaft.

Firma
Der Firmenname muss den Zusatz «AG» enthalten. Bereits eingetragene Namen sind nicht zulässig — die Verfügbarkeit lässt sich vorab unter zefix.ch prüfen.
Bitte inklusive Rechtsform, z.B. «Muster AG»

Domizil und Sitz
Bitte geben Sie die Schweizer Gemeinde inklusive Kantonskürzel an, z.B. «Lachen SZ». Dieser Ort gilt zugleich als Sitz der Gesellschaft.
Gesellschaftszweck
Der Zweck der Gesellschaft wird im Handelsregister veröffentlicht. Es genügen Stichwörter — wir helfen gerne bei der rechtlichen Formulierung.
Aktienkapital & Liberierung
Das gesetzliche Mindestkapital beträgt CHF 100'000.
Minimum CHF 100'000
Liberierung ist der Anteil des Aktienkapitals, der bei der Gründung auf das Bankkonto einbezahlt werden muss. Das gesetzliche Minimum beträgt 20% des Aktienkapitals, jedoch mindestens CHF 50'000 — der höhere Betrag gilt.
Die Anzahl bestimmt den Nennwert pro Aktie. Häufig gewählt: 100 Aktien à CHF 1'000 oder 1'000 Aktien à CHF 100. Der Mindestnennwert beträgt CHF 0.01 pro Aktie.
Wird automatisch berechnet
100 Namenaktien à CHF 1'000.00 | Einzuzahlen bei Gründung: CHF 100'000.00

Bei einer Bareinlage wird das Kapital auf ein Sperrkonto eingezahlt. Bei einer Sacheinlage werden Vermögenswerte (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Forderungen) als Kapitaleinlage eingebracht — dies erfordert ein Sacheinlagegutachten.

Gesellschafter(innen) / Gründer(innen)

Anzahl Gesellschafter(innen)
Anzahl:
1

Organe der Gesellschaft

Verwaltungsrat, Zeichnungsberechtigung und Revisionsstelle.

Verwaltungsrat
Geschäftsführung & Zeichnungsberechtigte

Geschäftsführende und weitere zeichnungsberechtigte Personen können hier erfasst werden.

Revisionsstelle
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr bestimmt den Abschlussstichtag der Jahresrechnung. Der 31. Dezember ist der häufigste Stichtag und entspricht dem Kalenderjahr.

Prüfen & Absenden

Bitte prüfen Sie alle Angaben sorgfältig vor dem Absenden.

Dokumente hochladen (optional)

Das Hochladen der folgenden Dokumente ist freiwillig, beschleunigt jedoch die Bearbeitung erheblich.

Ausweisdokument
Ausweisdokumente der beteiligten Personen
Keine Datei gewählt
Einzahlungsbestätigung
Bankbestätigung über die Einzahlung des Aktienkapitals
Keine Datei gewählt
Statuten (falls vorhanden)
Bestehende Statuten oder Vorentwurf
Keine Datei gewählt
Bemerkungen / Fragen
Datenschutz & Auftrag
Ich stimme zu, dass meine eingegebenen Daten durch die Advokatur Lachen zur Bearbeitung dieses Auftrags gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mir ist bekannt, dass durch die Auftragserteilung Honorarkosten entstehen.

Auftrag eingegangen

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